In Neuseeland arbeiten
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In Neuseeland arbeiten

In Neuseeland arbeiten ist unter Auflagen erlaubt. Sollten Sie für das Erlangen eines akademischen Grades studieren, das heißt, beispielsweise ein Bachelor-, Master-, PhD- oder Postgraduate Diploma-Studium absolvieren, dürfen Sie während des laufenden Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche einer Tätigkeit nachgehen.

In den Semesterferien dagegen ist es Ihnen erlaubt, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen, sofern Sie mindestens ein Jahr in Neuseeland studieren.

Wenn dem Studienplatzangebot der Universität die voraussichtliche Studiendauer zu entnehmen ist, wird Ihnen von der neuseeländischen Botschaft neben dem Studentenvisum gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis erteilt.

Sollte die Studiendauer nicht erkenntlich sein, haben Sie die Möglichkeit, diese später in Neuseeland zu beantragen. Dazu müssen Sie das Formblatt 1020, „Application for Variation of Conditions“, ausfüllen.

Jene, die nur einige Semester in Neuseeland studieren, können im Allgemeinen keine Arbeitserlaubnis bekommen, ihnen steht aber ebenfalls frei, diese vor Ort zu beantragen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in Neuseeland, das bedeutet, nach Erlangen eines akademischen Grades an einer neuseeländischen Universität, haben Sie die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Diese gilt bis zu drei Jahre; sollten Sie bei Beantragung kein Jobangebot vorliegen haben, beantragen Sie zunächst eine Erlaubnis für 12 Monate.

Allerdings müssen Sie den Antrag bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Studiums gestellt haben. Mit einem Jobangebot können Sie dann Ihre Arbeitserlaubnis um bis zu zwei Jahre verlängern.

Liegt Ihnen schon zu Ende des Studiums ein Angebot vor, können Sie umgehend eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese ist dann auf zwei, beziehungsweise auf drei Jahre, wenn Sie Architektur oder Accounting studiert haben, befristet.

Jedoch wird stets vorausgesetzt, dass Sie einer neuseeländischen Berufsvereinigung beitreten möchten und Ihr erlangter akademischer Abschluss dies auch zulässt. Solche Berufsvereinigungen sind beispielsweise das New Zealand Registered Architects Board oder das New Zealand Institute of Chartered Accountants.

Viele solcher „professional associations“ erwarten eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung. Daher müssen Sie bei der Beantragung verdeutlichen, dass Sie auf die Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung angewiesen sind, um Ihren Beruf voll ausüben zu können.

Darüber hinaus müssen Sie beweisen, dass es sich bei dem vorliegenden Jobangebot um relevante praktische Erfahrung handelt, die von der Berufsvereinigung anerkannt wird (Bestätigung durch die Vereinigung oder den Arbeitgeber muss vorliegen).